Pflegegeld
Wenn Sie einen Pflegegrad 2 oder höher haben, dann können Sie bei der Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld für Personen mit Pflegegrad beantragen. Wie Sie das machen und wie hoch die monatlichen Zahlungen für Menschen mit einem Pflegegrad sind, erfahren Sie auf dieser Seite.

Beratungsbesuch
Beratungsbesuche sind von der Pflegekasse verpflichtende Besuche, die durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst der Pflegekassen durchgeführt werden sollen. Diese Besuche finden halbjährlich statt und sollen der Qualitätssicherung und Verbesserung der Pflege (pflegerischen Versorgung) durch die Angehörigen dienen.
Wieviel Anspruch habe ich bei welchem Pflegegrad?
Die monatlichen Pflegegeld-Zahlungen unterscheiden sich je nach Pflegegrad. Folgend finden Sie eine Auflistung der Ihnen zustehenden monatlichen Auszahlung je nach Pflegegrad.
- Pflegegrad 1 = 0,00 EUR
- Pflegegrad 2 = 332,00 EUR
- Pflegegrad 3 = 573,00 EUR
- Pflegegrad 4 = 765,00 EUR
- Pflegegrad 5 = 947,00 EUR

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Selbstverständlich können Sie Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten. Hier gibt es entweder die Möglichkeit die sogenannte Kombileistung zu beantragen, dass heißt sie bekommen etwas weniger Pflegegeld und dafür jedoch tatkräftige Unterstützung durch den Pflegedienst. Eine weitere Möglichkeit ist die Hilfe über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 EUR je Monat.
Jede Person mit Pflegegrad hat das Anrecht auf 125,00 EUR je Monat Entlastungsbetrag. Wie der Name schon sagt, soll dieser Betrag Pflegende oder deren Angehörige entlasten. Wenn der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 EUR nicht genutzt wird, geht die Summe in den nächsten Monat über und man kann sich diesen ansparen. Achtung: Die Beträge des laufenden Kalenderjahres sind maximal bis Juni des folgendes Jahres zu nutzen, sonst verfallen diese. Auch kann der ambulante Pflegedienst im Rahmen des Entlastungsbetrages Unterstützung leisten, wie z.B. Haushaltshilfe oder Betreuungsleistungen.
Manchmal kann es vorkommen, dass die Betreuung zu Hause vorübergehend nicht ausreichend ist. Dies kann passieren, wenn die pflegende Person wegen Urlaub oder Krankheit abwesend ist, wenn eine intensivere Pflege erforderlich ist oder wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich auftritt. In solchen Fällen bietet der Gesetzgeber die Option einer finanziell unterstützten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung an.
Sie können jedoch auch einen Teil der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen und diese “aufstocken”. Somit kann ich Ihr Angehöriger eine längere Auszeit nehmen bzw. sollte dieser aufgrund Krankheit ausfallen, haben Sie so die Möglichkeit die Verhindungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen.
Wie der Name schon sagt, greift die Verhinderungspflege dann, wenn Ihre Pflegeperson, bzw. Ihr Angehöriger verhindert ist. Während dieser Verhinderungspflege können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, Ihre pflegerische Versorgung oder die Versorgung Angehöriger ordnungsgemäß und qualitativ durchführen zu lassen. Sprechen Sie uns gern bei weiteren Fragen an.